Der Artikel war in der bestellten Menge dann doch nicht mehr verfügbar. Aber es wurde mir kurzfristig Bescheid gegeben und der Differenzbetrag schnell erstattet.
Mir, als Kunde wurde für die, vom Verkäufer falsch ausgezeichnete Ware, auch noch ein, gefühlt, böswilliges Vorhaben unterstellt…… sehr unangenehm, habe mich nach dem Gespräch vorgeführt gefühlt….
Ich kann ja nur zu dem Preis bestellen, der aufgelistet ist…..
Ich habe eine Kaufmännische Ausbildung und warJahrzehnte lang im Verkauf tätig — und es galt immer eine Regel : Für den Kunden gilt der sich auf der Ware befindlicher Preis. Und dem Kunde Vorwürfe zu machen, das er sich für diesen Artikel entschieden hat ist doch seltsam.