Bestellung F022287294
Guten Abend,
ausweislich der zurückliegenden Schriftwechsel drängt sich mir zunehmend der Eindruck auf, unfreiwillig Protagonist einer miserablen Satirehandlung zu sein.
Ihre an Absurdität kaum zu überbietende letzte Stellungnahme kann ich schlechterdings keine gebotene Ernsthaftigkeit entgegenbringen.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass ich Ihnen eine neue Empfängeradresse mitgeteilt hätte?
Welche abweichende Adresse soll ich Ihnen wann und vor allem wie mitgeteilt haben?
Das habe ich nämlich nicht!
Weil mich diese Abhandlung wider erwartend dermaßen beschwingt, werte ich Ihre Dreistigkeit nicht als Lüge sondern großmütig als originelle Geschichte aus dem Paulaner Garten.
Wie Sie meiner Bestellung sowie der entbehrlichen Korrespondenz mit Ihnen nachvollziehen können, wurden meinerseits drei für Sie wesentliche Informationen wiederholt mitgeteilt:
Empfänger: Frau Hanna Tietz (Firma Ztoff)
Adresse: Amsterdamer Str. 230, 50735 Köln
Kontakt: 015730443493
Sie werden mir in Anbetracht der geschilderten Umstände nachsehen, dass es mir scheiß egal ist, warum Ihre Inkompetenten Floristenpartner eine erfolgreiche Zustellung bisher schuldig geblieben sind.
Fakt ist, dass die gegenständliche Adresse korrekt, die stadtbekannte Unternehmung (Ztoff) zu diesen Zeitpunkt besetzt und der angegebene Kontakt zu Frau Tietz Ihnen bekannt gewesen ist.
Demzufolge waren sämtliche, für eine erfolgreiche Zustellung hinreichenden Voraussetzungen erfüllt. Weil ich gerade so in Stimmung bin und an einem so prächtigen Herbstnachmittag in Ermangelung reizvoller Alternativen nichts anderes zutun habe - möchte ich Sie nur beiläufig daran erinnern, dass Ihnen im letzten Jahr erstaunlicherweise eine Zustellung an die betreffende Adresse auf wunderbare Weise „geglückt“ ist.
Den Tüchtigen hilft das Glück; behaupten Sie doch allen Ernstes, dass der Empfänger weder verzeichnet noch bekannt sei. Erkennen Sie den Widerspruch oder muss ich an dieser Stelle noch deutlicher werden?
Warum erkundigen Sie sich im Zuge der vorgeblich unmöglichen Zustellung nach der Rufnummer der Empfängerin, obwohl diese bei der Bestellung bereits vorsorglich angegeben wurde?
Und warum hat Ihr erwiesenermaßen Inkompetente Floristenpartner diesen Kontakt nicht in Anspruch genommen, um den „Blumengruß“ vertragsgemäß zuzustellen?
Ihr Kollege Daniel Heitling - möge Ihm ein langes Leben und eine Auszeichnung zum Mitarbeiter des Monats beschieden sein - hat geistesgegenwärtig die vollbrachte Schlechtleistung (Anmerkung: das ist ein wirklich unschöner aber gelegentlich vorkommender Fall von Leistungsstörung und Pflichtverletzung) erkannt und Besserung in Inkaufnahme erneuter Zustellkosten durch Fleurop zugesichert.
Das bedeutet mit anderen Worten:
Sehen Sie endlich zu, dass Frau Hanna Tietz (015730443493) unverzüglich über den Verbleib des ursprünglich für ihren gestrigen Geburtstag bestimmen Blumenstraußes informiert wird!
Darüber hinaus ergeben sich für Sie exakt zwei Optionen, in dieser peinlichen Angelegenheit noch eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen:
Erstens:
Der Blumenstrauß wird an eine von Frau Hanna Tietz gewünschten Adresse zugestellt
Zweitens:
Sie fragen die überaus charmante Dame, ob Sie gewillt ist, eine Abholung in Betracht zu ziehen.
In diesem für Sie bestmöglich anzunehmenden Fall, empfehle ich zwecks Aufwandsentschädigung ein Paar „Entschuldigungs-Rose“ vorzuhalten.
Sollte Frau Hanna Tietz jedoch nicht vollumfänglich zufriedengestellt werden, werde ich in dieser höchst unerfreulichen Angelegenheit ein sprichwörtliches „Fass“ aufmachen.
Trotz allem verbleibe ich mit den besten Wünschen für ein erholsames Wochenende,
Marco Simon
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