Das Impressum gehört als fester Bestandteil zu jeder Webseite. Doch warum ist es so wichtig? Und welche Informationen können Kund*innen, Leser*innen oder Seitenbesucher*innen daraus ablesen? Wir sind der Geschichte und der Bedeutung des Impressums auf den Grund gegangen.
Was ist ein Impressum?
Das Impressum hat seinen Ursprung im Buchdruck – und hatte hier einen Platz direkt auf der Titelseite inne. Oft wurde durch ein graphisches Element, zum Beispiel eine Leiste mit Ornamenten, eine Abgrenzung zur Gestaltung der Titelseite geschaffen. Der untere Teil, das Impressum, gab dann Informationen wie Verleger*in – häufig sogar mit Ladenadresse – Erscheinungsort und Erscheinungsjahr preis. Auch Angaben zum Druckpersonal und allen zertifizierten Buchhändler*innen, die das Recht hatten, dieses Buch zu vertreiben, konnten im Impressum festgehalten werden. Das weltweit erste Impressum findet sich im Mainzer Psalter, einem Druckpergament von Peter Schöffer und Johannes Fust, auf dem der frühe Buchdruck erstmals seine ganze Raffinesse präsentieren konnte.
Für wen gilt die Impressumspflicht heute?
Am häufigsten begegnen wir dem Impressum natürlich online. Hier ist in § 5 TMG sowie § 18 MStV geregelt, wer von der Impressumspflicht betroffen ist. Das Gesetz sagt klar: Es gilt für alle Anbieter einer Internetseite eine Pflicht zur Angabe des Impressums, sofern die Webseite geschäftsmäßigen Zwecken dient. Rein private oder familiäre Webseiten benötigen also nicht zwingend ein Impressum. Aber auch hier gibt es Ausnahmefälle, zum Beispiel wenn auf der privaten Webseite Werbung geschaltet wird, mit der Webseitenbetreiber*innen Geld verdienen – in einem solchen Fall kann auch die private Webseite unter die Impressumspflicht fallen.
Was viele Nutzer*innen nicht wissen: Auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, LinkedIn und Co. gibt es eine Impressumspflicht, wenn der bzw. die Betreiber*in das Konto auch für gewerbliche Zwecke nutzt. Schon die Suche nach Stellenanzeigen kann eine gewerbliche Nutzung darstellen – und damit wird auch der Account impressumspflichtig. Selbiges gilt übrigens auch für E-Mail-Adressen, die geschäftlich genutzt werden – hier muss in der Signatur ein Impressum hinterlegt werden, das Kontaktinformationen, Adresse und, sofern einschlägig, Registerangaben umfasst.
Aber nicht nur im Internet besteht eine Impressumspflicht, auch bei Druckerzeugnissen wie Büchern und Zeitschriften muss ein Impressum angegeben werden.
Warum ist ein Impressum so wichtig?
Im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung müssen Sie als Endverbraucher*in immer dazu in der Lage sein, Verkäufer*innen, Händler*innen, Herausgeber*innen oder ähnliche Kontaktpersonen zu erreichen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Hierbei spricht der Gesetzgeber von der sogenannten „Anbieterkennzeichnung“, ein Begriff, der sowohl im Telemediengesetz (TMG) als auch dem Medienstaatsvertrag (MStV) anzufinden ist. Der Hintergrund liegt auf der Hand: Nutzer*innen einer Webseite sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Und sollte es zu (rechtlichen) Schwierigkeiten kommen, muss innerhalb kürzester Zeit für Anwender*innen ersichtlich sein, an welche Person Sie sich für Ihr Anliegen wenden können. Für Kund*innen bedeutet ein Impressum daher immer ein gewisses Maß an Sicherheit, wenn auf den ersten Blick erkenntlich ist, wer im Falle von Rückfragen oder Schwierigkeiten der Ansprechpartner ist.
Welche Inhalte müssen in ein Impressum?
Damit ein Impressum zulässig ist und nicht abgemahnt werden kann, muss es für Verbraucher*innen einige Pflichtinhalte enthalten. Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Impressum rechtsgültig ist, können Sie diese Liste der Pflichtangaben dafür nutzen. Man unterscheidet jedoch zwischen Pflichtangaben für Webseitenbetreiber und Unternehmen.
Die Pflichtangaben für Webseitenbetreiber sind:
- Name und Vorname des Seitenbetreibers
- Ladungsfähige Anschrift des Seitenbetreibers
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefon / Fax / Live-Chat oder eine andere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, mit der Anfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden können)
- Nennung eines redaktionell Verantwortlichen (sofern erforderlich) – falls journalistisch-redaktionelle Angebote vorgehalten werden, besteht nach § 18 MStV die Pflicht, einen redaktionell Verantwortlichen zu benennen. Unter journalistisch-redaktionelle Inhalte fallen häufig bereits Rubriken wie „News“, „Aktuelles“ oder „Blog“.
Für Unternehmen kommen folgende Pflichtangaben hinzu:
- Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, GbR, GmbH & Co. KG etc.)
- Unternehmensvertreter mit vollem Namen – zum Beispiel Geschäftsführer*in bei einer GmbH
- Angaben zu Registereinträgen, sofern solche vorhanden sind (z. B. Handelsregister)
- USt-IdNr., sofern vorhanden
- Verlinkung zur Streitschlichtungsplattform der EU
Ferner gibt es einige besondere Bereiche, in denen weitere Pflichtangaben notwendig sind:
- Berufsspezifische Angaben, z. B. bei Freiberufler*innen wie Anwält*innen oder Steuerberater*innen
- Angaben zur beruflichen Haftpflichtversicherung
- Verlinkung zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- Berufsrechtliche Normen
Welche Inhalte dürfen in ein Impressum?
Neben der Verpflichtung, bestimmte Inhalte im Impressum vorweisen zu können, haben Unternehmen natürlich auch die Möglichkeit, das Impressum als eine Art Visitenkarte zu nutzen – und über die Pflichtangaben hinaus Angaben zu machen, von denen Sie auch als Kund*in profitieren. Fake-Seiten verzichten zudem häufig gänzlich auf ein Impressum – und können daran meist gut erkannt werden. Für weitere Informationen dazu, werfen Sie gern auch einen Blick auf den Fake-Seiten-Check.
Darauf sollten Online-Shop Betreiber*innen achten, wenn sie ein kund*innenfreundliches Impressum gestalten:
- Eine gut lesbare Schriftgröße
- Kontaktinformationen leicht erkenntlich, am besten mit Link erreichbar
- Impressum als Text hinterlegen, nicht als Grafik
- Leichte Auffindbarkeit für Kund*innen
- Zugriff auf das Impressum von jeder (Unter-)Seite möglich
- Impressum in der Sprache der Webseite
Was können die Folgen eines unvollständigen oder fehlerhaften Impressums sein?
Finden Sie auf einer Webseite kein Impressum, obwohl Betreiber*innen dem Gesetz nach dazu verpflichtet wären, handelt es sich meist nicht um einen seriösen Online-Shop. Anbieter*innen, die kein Impressum hinterlegen, obwohl sie der Impressumspflicht unterliegen, riskieren Bußgeldzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 €. Zusätzlich machen sich solche Anbieter*innen eines Wettbewerbsverstoßes schuldig – und diese wiederrum können in Unterlassungsansprüchen durch Konkurrent*innen enden, die häufig mithilfe von Abmahnungen durchgesetzt werden. Für Sie als Verbraucher*in ist das Impressum vor allem als Hinweis darauf relevant, ob es sich um einen seriösen Online-Shop handelt oder nicht.
Haben Sie schon Erfahrungen mit Online-Shops oder Webseiten gemacht, die zwar ein Impressum benötigt hätten, aber keines vorweisen konnten? Handelte es sich dabei um echte Webseiten oder waren Betrüger*innen und Fake-Shops am Werk? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen! Gern können Sie auch den Consumer Newsletter abonnieren, in dem wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus Internet, Technik und Online-Sicherheit informieren.
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