Hassrede im Netz: Wen es trifft und was Sie tun können

Die Corona-Pandemie befeuert Hassreden im Internet. Wir erklären, wer von Hate Speech betroffen ist und wie Sie sich und andere schützen können.

© evrymmnt/Shutterstock.com

Hassrede im Internet greift um sich – nicht zuletzt aufgrund der Anonymität im Web. Wir erklären, was Hate Speech ist und wie Sie sich schützen.

Hate Speech oder auch Hassrede im Netz nimmt immer weiter zu. Der Grund: die Anonymisierung im Web, also die Möglichkeit, namenlos zu bleiben. Es gibt etwa auf Instagramexternal oder auch Twitter Nutzerinnen und Nutzer, die sich unter falschen oder gar richtigem Namen anmelden, um dann unerkannt andere Menschen anzupöbeln und Hassrede zu verbreiten.   

Was gilt als Hassrede im Netz?  

Hassrede im Netz oder auch Hate Speech (aus dem Englischen) nennt man das Vorgehen, wenn Worte und Bilder bewusst genutzt werden, um andere herabzuwürdigen. „Oft sind es rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Zielscheibe haben“, hält das Portal No Hate Speechexternal fest. Hinter der Website stecken die Neuen deutschen Medienmacher*innen, ein Verein, der sich für mehr Vielfalt im Journalismus einsetzt. 

Raul Krauthausen, Aktivist für Menschen mit Behinderungen, sagt: „Hate Speech ist der sprachlich ausgedrückte Hass gegenüber einer Personengruppe oder einer Einzelperson wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Personengruppe.“ 

Hassreden im Netz können verschiedene Ausprägungen haben:  

  • rassistisch 
  • antisemitisch 
  • sexistisch, zum Beispiel frauenfeindlich 
  • ableistisch, also auf Menschen mit Behinderungen abzielend 

Ist Hate Speech strafbar? 

Hate Speech an sich ist keine Straftat. Je nachdem, um welche Art von Aussagen es sich handelt, können diese aber beispielsweise folgende Straftatbestände erfüllen:  

  • Beleidigung 
  • Üble Nachrede 
  • Verleumdung 
  • Volksverhetzung 
  • Gewaltdarstellung 

Seit 2017 ist in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetzexternal in Kraft. Laut diesem müssen die Betreiber gewinnorientierter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter, LinkedIn & Co. offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde löschen. Das Gesetz wurde im April 2021 um eine Meldepflicht erweitert. Neben der Pflicht zur Löschung trat ab Februar 2022 nun die Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA). Besonders schwere Straftaten, wie etwa der Aufruf zu Körperverletzung oder Ähnliches, müssen direkt von den Social-Media-Plattformen ans BKA gemeldet werden.  

Die Entwicklung von Hassrede im Netz  

Laut dem österreichischen Philosophen und Politikwissenschaftler Paul Sailer-Wlasits reicht die Tradition der Hassrede und die Nutzung von Worten als Angriffswaffen zurück ins Römische Reich. Die Senats- und Gerichtsreden Ciceros hätten vor Verleumdungen und Schmähungen geradezu gestrotzt. Zielscheibe der Ausführungen seien „Nordafrikaner im Allgemeinen und die Libyer im Besonderen“ gewesen, hält der Philosoph in einem Artikel aus dem Jahr 2016external fest. Eine Hochzeit erlebte die Hassrede in der Öffentlichkeit dann während der Zeit des Nationalsozialismus. „Aus diesen und weiteren toxischen Sprachresten“ speise sich die Hate Speech der Gegenwart, so Sailer-Wlasits.  

Hassrede im Netz: Wer ist betroffen?  

Eine deutschlandweite Statistik zu Hate Speech gibt es nicht. Allerdings führt das bayerische Justzministerium seit 2021 ganz genau Buch über die Hassreden im Internet. Laut einer Mitteilungexternal des Justizministers Georg Eisenreich sowie dem Oberstaatsanwalt und Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz Klaus-Dieter Hartleb gab es im Jahr 2021 2.317 neue Verfahren aufgrund von Hassreden im Netz. 347 Taten waren demnach fremdenfeindlich motiviert, 218 antisemitisch, 83 frauenfeindlich, 86 wegen sexueller Orientierung oder sexueller Identität, 46 islamfeindlich, 25 behindertenfeindlich und sechs christenfeindlich. Es wird ersichtlich: Hate Speech kann jeden oder jede treffen, hat aber oft einen rassistischen oder religiösen Hintergrund. 

Georg Eisenreich hält außerdem fest: “Hass und Hetze im Netz haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Es hat sich eine echte Gefahr für die Demokratie entwickelt. Die Corona-Pandemie hat dies verstärkt. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hass im Netz konsequent bekämpfen.” 

So können Sie sich vor Hate Speech schützen 

Begegnet Ihnen Hassrede im Netz oder werden Sie sogar selbst Zielscheibe von beleidigenden Aussagen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Orientierung, haben Sie im Prinzip zwei Möglichkeiten:  

  • Sie ignorieren das, was geschrieben wird. So geben Sie der Hassrede keinen Raum.  
  • Sie löschen die Hate Speech oder blockieren und melden die Absender oder Absenderinnen bei den Social-Media-Plattfomen. Hate Speech mit Straftatbestand sollten Sie der Polizei melden. Machen Sie hier Screenshots, wenn möglich, um gegen die Hassredner und Hassrednerinnen etwas in der Hand zu haben.  

Schützen Sie sich vor weiteren verletzenden Worten und steigen Sie nicht in Diskussionen ein. Wer Hassreden im Web formuliert, lässt meist nicht sachlich mit sich diskutieren und ist nicht an einem Konsens interessiert, sondern möchte nur ein bestimmtes Weltbild oder Beleidigungen verbreiten.

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Martina Winter
16.11.2022

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