Digitalisierung in der Arztpraxis: Neueste Entwicklungen im Überblick

Wie läuft ein virtueller Besuch beim Arzt ab? Wie sicher sind Krankschreibungen über Videotelefonie? Und was ist eine elektronische Patientenakte? Wir zeigen’s Ihnen.

© Rido/shutterstock.com

Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine Elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Auch das E-Rezept wird verbindlich eingeführt. Welche weiteren Online-Leistungen Ihnen noch zur Verfügung stehen und welchen Nutzen Sie davon haben, lesen Sie hier. 

E-Rezept, Online-Sprechstunde, Elektronische Patientenakte: Was kommt alles auf uns zu? 

Die Digitalisierung beherrscht längst weite Teile unseres Alltags: Wir bestellen Essen online, buchen Konzertkarten und vertreiben uns die Zeit in sozialen Medien. In vielen Arztpraxen hingegen zeigt sich weiterhin ein anderes Bild: Hier wird größtenteils noch gedruckt! Wir bekommen Überweisungen und Rezepte auf Papier, tragen den Arztbrief selbst zum nächsten Spezialisten, und eine Webseite? Gibt’s auch nicht immer.  

Warum ist das so? Wie hoch ist die Motivation rund um die Digitalisierung in der Arztpraxis? Studien zeigen: Da ginge noch mehr. Laut e-Health McKinsey-Studieexternal vom November 2020 kommunizierten sagenhafte 93 Prozent der deutschen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 immer noch überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern. Auch eine Umfrage externaldes Digitalverbands Bitkomexternal und des Ärzteverbands Hartmannbundexternal unter mehr als 500 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland untermauert die Tatsache, dass man in Arztpraxen gern noch traditionell unterwegs ist: Das Telefon ist der wichtigste Kanal im Austausch mit Patientinnen und Patienten, Apotheken und anderen Praxen. 22 Prozent der Ärztinnen und Ärzte nutzen sogar noch das Fax für die Kommunikation.  

Doch bald soll es vorwärtsgehen mit der Digitalisierung in der Arztpraxis: Ab dem Jahr 2024 sollen alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten die Elektronische Patientenakte (ePA)external erhalten. Und auch das elektronische Rezept soll dann zur Pflicht werden. Auch weitere elektronische Angebote wie Online-Sprechstunden und -Krankmeldungen werden an Bedeutung gewinnen.  

Übrigens: Auch Künstliche Intelligenz gehört natürlich zu den Bestandteilen der Digitalisierung in der Arztpraxis und im gesamten Gesundheitssystem. Hier erfahren Sie mehr darüber.  

Welche Angebote rund um die Digitalisierung in der Arztpraxis gibt es? Das haben wir für Sie zusammengefasst.  

Elektronische Patientenakte (ePA) 

Ganz neu ist die Sache mit der Elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) nicht – eigentlich. Bereits zum Januar 2021 wurde sie eingeführt; als Kernstück der Digitalisierung in der Arztpraxis und im gesamten Gesundheitswesen. Ziel der Elektronischen Patientenakte ist es, Ärztinnen und Ärzten, aber auch Patientinnen und Patienten einen schnellen Überblick über Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte zu ermöglichen – eben alles in einer App. 

Klingt einfach und praktisch, so war es aber dann doch nicht von Anfang an. Zum Start stellte die Digitalisierung durch die elektronische Patientenakte Arztpraxen vor große Herausforderungen hinsichtlich des Datenschutzes. Denn: Ärztinnen und Ärzte konnten über ePA die gesamte Krankheitsgeschichte einsehen – oder gar nichts. Das bedeutete, dass eine Hausärztin oder ein Zahnarzt beispielsweise auch psychologische Befunde lesen konnte, obwohl die Patientin bzw. der Patient nur wegen einer Mandelentzündung oder Karies in der Arztpraxis war.  

Seit 2022 ist das nun anders: Versicherte können selbst entscheiden, welche Daten und Dokumente Ärztinnen und Ärzte einsehen dürfen. Trotz der Verbesserungen im Datenschutz erfolgte nicht gerade der Durchbruch. Wie eine repräsentative Umfrageexternal im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Oktober 2022 ergab, nutzten zum damaligen Zeitpunkt weniger als 1 Prozent der Menschen in Deutschland die elektronische Patientenakte. Immerhin: 59 Prozent der gesetzlich Versicherten ab  
16 Jahre können es sich für die Zukunft zumindest vorstellen. 37 Prozent lehnen es konsequent ab.  

Digitalisierung in der Arztpraxis durch ePA: Das sollten Sie wissen  

Trotz der Zurückhaltung nimmt die Digitalisierung in der Arztpraxis ab Ende 2024 nun aber Fahrt auf – ganz einfach, weil die elektronische Patientenakte zur Pflicht wird.  

Die wichtigsten Infos dazu haben wir für Sie zusammengefasst:  

  • Jede*r Patient*in, die oder der nicht widerspricht, erhält automatisch die elektronische Patientenakte. Aber ganz wichtig: Ohne dass jemand bereits Dokumente darauf hochgeladen hat.  
  • Die digitale Akte wird von den Krankenkassen zusammen mit einer App bereitgestellt. Patientinnen und Patienten können die App dann selbst mit Dokumenten, Arztbriefen und Befunden befüllen. Auch Dokumente in Papierform können eingescannt in der App abgelegt werden.  
  •  Ärztinnen und Ärzte dürfen sich der Digitalisierung ihrer Arztpraxis nicht verschließen und unterstützen ihre Patientinnen und Patienten beim Befüllen der App.  
  • Auch die Krankenkassen selbst sind Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um die ePA.  
  • Die Digitalisierung in der Arztpraxis geht nicht so weit, dass Ärztinnen und Ärzte automatisch Zugriff auf die ePA haben. Dafür benötigen sie die Erlaubnis der Versicherten. Die Daten in der Akte sind verschlüsselt abgelegt. Auch die Krankenkasse darf nicht auf die Inhalte zugreifen.  

Weitere Informationen über die Elektronische Patientenakte finden Sie hier.external  

Das E-Rezept 

Ebenso wie die Elektronische Patientenakte wird auch das E-Rezept im Jahr 2024 Bestandteil unseres Alltags und damit die Digitalisierung in der Arztpraxis vorantreiben. Sinn der Sache ist es, dass gesetzlich Versicherte keine ausgedruckten Papiere mehr in der Apotheke einreichen müssen, sondern sie ihre Rezepte mit der sogenannten E-Rezept-Appexternal empfangen und einlösen können.  

Dafür füllen Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept mit ihrer digitalen Signatur fälschungssicher aus. In der sogenannten Telematik-Infrastruktur, dem digitalen Gesundheitsnetz, wird das Elektronische Rezept sicher gespeichert. Es lässt sich dann in der App aufrufen – oder wie gewohnt in der Arztpraxis ausdrucken. In der Apotheke scannt das Personal den Rezeptcode aus der App oder vom ausgedruckten Rezept einfach ab. Wie ein Elektronisches Rezept aussieht? Das sehen Sie hier.external  

Das E-Rezept kann übrigens auch mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden. Das Elektronische Rezept spielt vor allem bei der digitalen Sprechstunde eine entscheidende Rolle. Dazu lesen Sie hier mehr.  

Digitale Krankschreibung (eAU) 

Gelber Schein – ade! Zumindest langfristig. Auch in Sachen Krankschreiben schreitet die Digitalisierung in der Arztpraxis voran. Seit 1. Januar 2023 gibt es für gesetzlich Krankenversicherte einen Online-Nachweis für ihre Erkrankung; die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).  

Die Arztpraxis meldet dafür die Krankmeldung direkt an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse, wo der Arbeitgeber sie dann abrufen kann. Diese Übermittlung erfolgt über die als hochabgesichert geltende Telematik-Infrastruktur.  

Wichtig zu wissen: Der Kontakt zum Arbeitgeber bleibt weiterhin Pflicht. Er muss schließlich informiert werden, dass die Angestellte oder der Angestellte krank zu Hause bleibt.  

Wie die Verbraucherzentraleexternal mitteilt, werden bereits über 80 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Kassen überstellt. Dennoch dürfen Krankschreiben derzeit auch noch ausgedruckt werden, zum Beispiel, wenn technische Probleme es verlangen oder Patientinnen und Patienten dies ausdrücklich wünschen.  

Übrigens: Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich erstmal nichts. Sie erhalten ihre Krankmeldung weiterhin in Papierform und müssen sie dann selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle schicken.  

Digitale Sprechstunde/Videosprechstunde 

Was liegt im Zuge der Digitalisierung einer Arztpraxis nahe? Natürlich eine Videosprechstunde. Gemeint ist damit ein virtueller Arztbesuch. Computer an, online gehen und los geht’s – das ist grob zusammengefasst der Gedanke dahinter. Die Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist im Normalfall, dass die Anbieter eine datenschutzgeprüfte Abwicklung ermöglichen und die Beratung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird. 

Wichtig zu wissen: Die Online-Sprechstunde ist natürlich nicht für eingehende körperliche Untersuchungen geeignet, sondern bietet sich für das Einholen einer Zweitmeinung oder eines Folgerezepts an. Möglich sind auch Besprechungen von Befunden oder Beratungsgespräche.   

Bei einer digitalisierten Sprechstunde haben Patientinnen und Patienten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigungexternal folgende Rechte:  

  • Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben. 
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten. 
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch.  
  • Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein. 
  • Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. 

Die Vorteile der digitalen Sprechstunde:  

  • Zeit- und Kostenersparnis, weil Anfahrtswege wegfallen.  
  • Weniger Versorgungslücken auf dem Land. 
  • Keine Wartezeiten in vollen Arztpraxen – weniger Ansteckungsgefahr. 
  • Mehr Auswahl: Möglichkeit, auf Ärztinnen und Ärzten in ganz Deutschland zugehen zu können.  

Trotz aller Vorteile ist die Beliebtheit von Videosprechstunden zwar gestiegen, aber noch ausbaufähig: Laut einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom haben im Jahr 2022 rund 18 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten schon mal eine Videosprechstunde besucht – das sind vier Prozentpunkte mehr als im Jahr davor. Ein Grund dafür ist sicherlich auch, dass das Angebot von Arztpraxen wächst: Die Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2020“external von der Stiftung Gesundheit und dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums zeigte, dass im Mai 2020 über 50 Prozent der über 2000 befragten Ärztinnen und Ärzte eine digitale Sprechstunde anboten.  

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie sie eine Video-Sprechstunde finden und nutzen können? Dann lesen Sie hierexternal weiter.  

Arzttermine online buchen: Digitale Buchungs-Dienste 

Anstatt in der Praxis anzurufen und persönlich einen Termin auszumachen, bieten viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, über externe Dienste Arzttermine online zu buchen. Praktisch! Aber in Sachen Datenschutz auch sicher? Große Anbieter wie Doctolib sind immerhin schon in die Schlagzeilen geraten. Durch eine Sicherheitslücke konnten Dritte auf die Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen.  

Sie möchten sich Ihre Arzttermine online buchen? Dann werfen Sie immer vorab einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verfolgen Sie am besten zusätzlich die Medienberichterstattung.  

Apps 

Ärztinnen und Ärzte können geprüfte Gesundheits-Apps – abgekürzt DiGA genannt – verschreiben. Das regelt seit Ende 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).external Solche Apps können dabei helfen, Krankheiten zu erkennen und Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen digital zu unterstützen; ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung in der Arztpraxis. Es gibt beispielsweise Apps für die Hautkrebs-Vorsorge, zur Analyse von Migräne-Anfällen oder zur Behandlung von Rückenschmerzen. Diese Anwendungen dienen als Ergänzung zum Arztbesuch. Das Verzeichnis der geprüften Apps finden Sie hierexternal.  

Achtung Datenschutz: Die Verbraucherzentrale kritisiert 

Laut Verbraucherzentraleexternal sind viele der Apps bezüglich des Datenschutzes kritisch zu bewerten. Es werden sensible Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer wissen laut Verbraucherzentrale nicht, wem sie sensible Daten anvertrauen. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung zu lesen und zu prüfen, welche Daten die App abruft und an Dritte weiterleitet. Für geprüfte medizinische Apps im DIGA-Verzeichnisexternal gelten aber auch gewisse Regeln:  

  • Sie müssen frei von Werbung sein. 
  • Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für Werbung verwenden. 
  • Medizinische Inhalte und Gesundheitsinformationen müssen dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. 

Fazit: Digitalisierung in der Arztpraxis – eine positive Entwicklung?  

„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“ – obwohl durch die verpflichtende Einführung von  
E-Rezept und Elektronischer Patientenakte im Jahr 2024 nun Zug in die Sache kommt, passt dieses Sprichwort noch immer. Bei allen Vorteilen, die die Digitalisierung der Arztpraxis mit sich bringt, sehen viele Menschen die Entwicklung noch skeptisch. Dafür braucht es Verständnis: Eine Umstellung hin zur digitalen Welt ist vor allem für ältere Menschen eine große Herausforderung. Es ist nötig, sie umfassend zu informieren und mit all der Technik nicht allein zu lassen. Nur wer sich kompetent in der Online-Welt auskennt, wird die Vorteile zu schätzen lernen und dann auch für sich zu nutzen wissen.  

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Walter Weimer
06.05.2023

Herr Lauterbach hat sich während seines Schwedenbesuches beeindruckt von dem digitalen Gesundheitswesen in Schweden gezeigt. Informiert man sich in Deutschland über das digitale Gesundheitswesen kommen einem Fluten von Warnungen aus allen Richtungen, vor allem vom Datenschutz entgegen. Wie kann man sich dafür entscheiden wenn man dermaßen verunsichert wird? Die zuständigen Herrschaften sollten sich mal darüber entscheiden was und wie umgesetzt wird. Es sollten Nägel mit Köpfen sein und nicht wie gewohnt nur halb überlegte Sachen. Das müsste doch bei all den "fachkundigen" Entscheidungsträger machbar sein. LG, WW

Ch.a
03.05.2023

Schönes Spielzeug wie alles andere, vor kurzem war ich beim Arzt und ihr Gerät war defekt und ich musste es der Krankenkasse anrufen und Mailen damit sie es der Firma senden konnten ! Neue Technologie und sie funktionierte nicht weil es defekt war dass Geräte man hakt sie und manipulieret sie Cyber War, da gibt es keinen Schutz wie bei Schlössern auch nicht ! Und wenn ich wir was kaufen dann soll es auch richtig funktionieren nicht Mahl ja und mal nicht gute 🌙 und wehe dem es ist Stromausfall !

Karl-Heinz
02.05.2023

Leider habe ich bei meiner Hausärztin - die ich sehr schätze - eine absolute Abneigung gegenüber allem "elektronischem Kram" feststellen müssen. Sie ist gegen jegliche Nutzung des WWW und auch gegen die ePA. Bei ihr geht die Kommunikation ausschließlich per Fax und Telefon. Meine Patientenakte ist ein Wust von gesammelten Papieren.
Auch von meiner Krankenkasse fühle ich mich ein wenig alleingelassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich bei der Einrichtung der ePA mehr Unterstützung erhalten würde.

Derek
02.05.2023

Es liest sich sehr gut, weist auf die Vorzüge, aber auch noch auf Unklarheiten hin. Besonderer Schwerpunkt für mich, Sicherheit meiner ganz persönlichen Daten und der Umgang mit ihnen.
ABER, man hört es schon aus der Ferne das Wehgeschrei der Praxen. Wir schaffen es so kaum und nun noch diese Belastung.....usw....usw...!
Und der Patient ist mal wieder der Dumme, wird gestraft durch längere Wartezeiten!
Ist es vielleicht nicht besser sich erst wichtigeren, drängenderen Problemen zu widmen?! Derer gibt es ja genügend!

Lothar Ziehe
02.05.2023

Noch keine

Margarete Wandt
02.05.2023

Wie sollen sich die alten Menschen verhalten, die kein Smartphon haben, also auch keine App nutzen können. Bekommen die weiterhin beim Arzt ihr Papier-Rezept, und kann es auch weiterhin in der Apotheke eingelöst werden? Diese Fragen interesssieren mich sehr, weil ich schon 86 Jahre alt bin, noch bei guter Gesundheit, aber ohne Smartphon!

Michelle vom Trusted Shops Team
08.05.2023

Hallo Frau Wandt,

vielen Dank für Ihre Frage.
Sie können sich das E-Rezept in der Arztpraxis auf Wunsch ausdrucken lassen und wie gewohnt in Ihrer Apotheke einlösen.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Ute Leschmann
02.05.2023

Mein Hausarzt bietet es leider noch nicht an...Ich bin 90% Schwerbehindert und auf Hilfe und Rollstuhl angewiesen... Arztbesuch bei mir vielleicht 2x im Jahr und Untersuchungen ? Blutbild wurde vor 7 Jahren das letzte Mal gemacht..
Ich hatte 5 Schlaganfälle und muss eine Menge Tabletten nehmen 😓. Ich wäre froh wenn ich Zugang zur Virtuellen Sprechstunde hätte

Michelle vom Trusted Shops Team
08.05.2023

Hallo Frau Leschmann,
das tut uns Leid zu hören. Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrung mit uns teilen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Liz van Eys
24.07.2022

Das wird sich für die Zukunft weiter so entwickeln.
Ich bewerte es als positive zeitsparende Entwicklung um das medizinische System zu entlasten.
Die Videosprechstunde ist ein guter Ersatz zum nicht mehr stattfindenden Hausbesuch.
Weiter so 👍
Die hoch gesetzten Datenschutzbestimmungen sind ein Hohn. Wir befinden uns schon lange „Gläserne Menschen“
Oder hat schon jemals ein Mensch daran gedacht nach einem Praxisbesuch oder Krankenhausaufenthalt seine Unterschrift zu widerrufen 🤔🤭?
Oder eine Reaktion erlebt, wenn ich garnicht unterschreiben möchte oder das Formular in so weit nur
Ankreuze, das ich für die Abläufe zu meinen Daten weitgehend selbst verantwortlich bleibe; „gegen den Strom schwimme“ um ein „Ausschlachten meiner Daten“ zu verhindern?

„Also Sorge dich nicht - Lebe“

Die „Gegenwart“ ist heute schon gelebt.

Die Zukunft ist schon der morgige Tag.

Die weiterenDigitalisierung ist nicht aufzuhalten;
Warum soll Arzt und der Wartende (Patient) nicht
Davon profitieren?

Horst Mösch
30.01.2022

Endlich mal etwas Vernünftiges .Ich stimme der Maßnahme zu.

Günter Bähr
02.09.2020

Ich weiß nicht recht

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