Inhaltsverzeichnis
- E-Rezept, Online-Sprechstunde, Elektronische Patientenakte: Was kommt alles auf uns zu?
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Digitalisierung in der Arztpraxis durch ePA: Das sollten Sie wissen
- Das E-Rezept
- Digitale Krankschreibung (eAU)
- Digitale Sprechstunde/Videosprechstunde
- Arzttermine online buchen: Digitale Buchungs-Dienste
- Apps
- Achtung Datenschutz: Die Verbraucherzentrale kritisiert
Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Ende 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten eine Elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Auch das E-Rezept wird verbindlich eingeführt. Welche weiteren Online-Leistungen Ihnen noch zur Verfügung stehen und welchen Nutzen Sie davon haben, lesen Sie hier.
E-Rezept, Online-Sprechstunde, Elektronische Patientenakte: Was kommt alles auf uns zu?
Die Digitalisierung beherrscht längst weite Teile unseres Alltags: Wir bestellen Essen online, buchen Konzertkarten und vertreiben uns die Zeit in sozialen Medien. In vielen Arztpraxen hingegen zeigt sich weiterhin ein anderes Bild: Hier wird größtenteils noch gedruckt! Wir bekommen Überweisungen und Rezepte auf Papier, tragen den Arztbrief selbst zum nächsten Spezialisten, und eine Webseite? Gibt’s auch nicht immer.
Warum ist das so? Wie hoch ist die Motivation rund um die Digitalisierung in der Arztpraxis? Studien zeigen: Da ginge noch mehr. Laut e-Health McKinsey-Studie vom November 2020 kommunizierten sagenhafte 93 Prozent der deutschen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 immer noch überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern. Auch eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom und des Ärzteverbands Hartmannbund unter mehr als 500 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland untermauert die Tatsache, dass man in Arztpraxen gern noch traditionell unterwegs ist: Das Telefon ist der wichtigste Kanal im Austausch mit Patientinnen und Patienten, Apotheken und anderen Praxen. 22 Prozent der Ärztinnen und Ärzte nutzen sogar noch das Fax für die Kommunikation.
Doch bald soll es vorwärtsgehen mit der Digitalisierung in der Arztpraxis: Ab dem Jahr 2024 sollen alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten die Elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Und auch das elektronische Rezept soll dann zur Pflicht werden. Auch weitere elektronische Angebote wie Online-Sprechstunden und -Krankmeldungen werden an Bedeutung gewinnen.
Übrigens: Auch Künstliche Intelligenz gehört natürlich zu den Bestandteilen der Digitalisierung in der Arztpraxis und im gesamten Gesundheitssystem. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Welche Angebote rund um die Digitalisierung in der Arztpraxis gibt es? Das haben wir für Sie zusammengefasst.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Ganz neu ist die Sache mit der Elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) nicht – eigentlich. Bereits zum Januar 2021 wurde sie eingeführt; als Kernstück der Digitalisierung in der Arztpraxis und im gesamten Gesundheitswesen. Ziel der Elektronischen Patientenakte ist es, Ärztinnen und Ärzten, aber auch Patientinnen und Patienten einen schnellen Überblick über Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte zu ermöglichen – eben alles in einer App.
Klingt einfach und praktisch, so war es aber dann doch nicht von Anfang an. Zum Start stellte die Digitalisierung durch die elektronische Patientenakte Arztpraxen vor große Herausforderungen hinsichtlich des Datenschutzes. Denn: Ärztinnen und Ärzte konnten über ePA die gesamte Krankheitsgeschichte einsehen – oder gar nichts. Das bedeutete, dass eine Hausärztin oder ein Zahnarzt beispielsweise auch psychologische Befunde lesen konnte, obwohl die Patientin bzw. der Patient nur wegen einer Mandelentzündung oder Karies in der Arztpraxis war.
Seit 2022 ist das nun anders: Versicherte können selbst entscheiden, welche Daten und Dokumente Ärztinnen und Ärzte einsehen dürfen. Trotz der Verbesserungen im Datenschutz erfolgte nicht gerade der Durchbruch. Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Oktober 2022 ergab, nutzten zum damaligen Zeitpunkt weniger als 1 Prozent der Menschen in Deutschland die elektronische Patientenakte. Immerhin: 59 Prozent der gesetzlich Versicherten ab
16 Jahre können es sich für die Zukunft zumindest vorstellen. 37 Prozent lehnen es konsequent ab.
Digitalisierung in der Arztpraxis durch ePA: Das sollten Sie wissen
Trotz der Zurückhaltung nimmt die Digitalisierung in der Arztpraxis ab Ende 2024 nun aber Fahrt auf – ganz einfach, weil die elektronische Patientenakte zur Pflicht wird.
Die wichtigsten Infos dazu haben wir für Sie zusammengefasst:
- Jede*r Patient*in, die oder der nicht widerspricht, erhält automatisch die elektronische Patientenakte. Aber ganz wichtig: Ohne dass jemand bereits Dokumente darauf hochgeladen hat.
- Die digitale Akte wird von den Krankenkassen zusammen mit einer App bereitgestellt. Patientinnen und Patienten können die App dann selbst mit Dokumenten, Arztbriefen und Befunden befüllen. Auch Dokumente in Papierform können eingescannt in der App abgelegt werden.
- Ärztinnen und Ärzte dürfen sich der Digitalisierung ihrer Arztpraxis nicht verschließen und unterstützen ihre Patientinnen und Patienten beim Befüllen der App.
- Auch die Krankenkassen selbst sind Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um die ePA.
- Die Digitalisierung in der Arztpraxis geht nicht so weit, dass Ärztinnen und Ärzte automatisch Zugriff auf die ePA haben. Dafür benötigen sie die Erlaubnis der Versicherten. Die Daten in der Akte sind verschlüsselt abgelegt. Auch die Krankenkasse darf nicht auf die Inhalte zugreifen.
Weitere Informationen über die Elektronische Patientenakte finden Sie hier.
Das E-Rezept
Ebenso wie die Elektronische Patientenakte wird auch das E-Rezept im Jahr 2024 Bestandteil unseres Alltags und damit die Digitalisierung in der Arztpraxis vorantreiben. Sinn der Sache ist es, dass gesetzlich Versicherte keine ausgedruckten Papiere mehr in der Apotheke einreichen müssen, sondern sie ihre Rezepte mit der sogenannten E-Rezept-App empfangen und einlösen können.
Dafür füllen Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept mit ihrer digitalen Signatur fälschungssicher aus. In der sogenannten Telematik-Infrastruktur, dem digitalen Gesundheitsnetz, wird das Elektronische Rezept sicher gespeichert. Es lässt sich dann in der App aufrufen – oder wie gewohnt in der Arztpraxis ausdrucken. In der Apotheke scannt das Personal den Rezeptcode aus der App oder vom ausgedruckten Rezept einfach ab. Wie ein Elektronisches Rezept aussieht? Das sehen Sie hier.
Das E-Rezept kann übrigens auch mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden. Das Elektronische Rezept spielt vor allem bei der digitalen Sprechstunde eine entscheidende Rolle. Dazu lesen Sie hier mehr.
Digitale Krankschreibung (eAU)
Gelber Schein – ade! Zumindest langfristig. Auch in Sachen Krankschreiben schreitet die Digitalisierung in der Arztpraxis voran. Seit 1. Januar 2023 gibt es für gesetzlich Krankenversicherte einen Online-Nachweis für ihre Erkrankung; die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Die Arztpraxis meldet dafür die Krankmeldung direkt an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse, wo der Arbeitgeber sie dann abrufen kann. Diese Übermittlung erfolgt über die als hochabgesichert geltende Telematik-Infrastruktur.
Wichtig zu wissen: Der Kontakt zum Arbeitgeber bleibt weiterhin Pflicht. Er muss schließlich informiert werden, dass die Angestellte oder der Angestellte krank zu Hause bleibt.
Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, werden bereits über 80 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Kassen überstellt. Dennoch dürfen Krankschreiben derzeit auch noch ausgedruckt werden, zum Beispiel, wenn technische Probleme es verlangen oder Patientinnen und Patienten dies ausdrücklich wünschen.
Übrigens: Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich erstmal nichts. Sie erhalten ihre Krankmeldung weiterhin in Papierform und müssen sie dann selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle schicken.
Digitale Sprechstunde/Videosprechstunde
Was liegt im Zuge der Digitalisierung einer Arztpraxis nahe? Natürlich eine Videosprechstunde. Gemeint ist damit ein virtueller Arztbesuch. Computer an, online gehen und los geht’s – das ist grob zusammengefasst der Gedanke dahinter. Die Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist im Normalfall, dass die Anbieter eine datenschutzgeprüfte Abwicklung ermöglichen und die Beratung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird.
Wichtig zu wissen: Die Online-Sprechstunde ist natürlich nicht für eingehende körperliche Untersuchungen geeignet, sondern bietet sich für das Einholen einer Zweitmeinung oder eines Folgerezepts an. Möglich sind auch Besprechungen von Befunden oder Beratungsgespräche.
Bei einer digitalisierten Sprechstunde haben Patientinnen und Patienten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung folgende Rechte:
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch.
- Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.
Die Vorteile der digitalen Sprechstunde:
- Zeit- und Kostenersparnis, weil Anfahrtswege wegfallen.
- Weniger Versorgungslücken auf dem Land.
- Keine Wartezeiten in vollen Arztpraxen – weniger Ansteckungsgefahr.
- Mehr Auswahl: Möglichkeit, auf Ärztinnen und Ärzten in ganz Deutschland zugehen zu können.
Trotz aller Vorteile ist die Beliebtheit von Videosprechstunden zwar gestiegen, aber noch ausbaufähig: Laut einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom haben im Jahr 2022 rund 18 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten schon mal eine Videosprechstunde besucht – das sind vier Prozentpunkte mehr als im Jahr davor. Ein Grund dafür ist sicherlich auch, dass das Angebot von Arztpraxen wächst: Die Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2020“ von der Stiftung Gesundheit und dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums zeigte, dass im Mai 2020 über 50 Prozent der über 2000 befragten Ärztinnen und Ärzte eine digitale Sprechstunde anboten.
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie sie eine Video-Sprechstunde finden und nutzen können? Dann lesen Sie hier weiter.
Arzttermine online buchen: Digitale Buchungs-Dienste
Anstatt in der Praxis anzurufen und persönlich einen Termin auszumachen, bieten viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, über externe Dienste Arzttermine online zu buchen. Praktisch! Aber in Sachen Datenschutz auch sicher? Große Anbieter wie Doctolib sind immerhin schon in die Schlagzeilen geraten. Durch eine Sicherheitslücke konnten Dritte auf die Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen.
Sie möchten sich Ihre Arzttermine online buchen? Dann werfen Sie immer vorab einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verfolgen Sie am besten zusätzlich die Medienberichterstattung.
Apps
Ärztinnen und Ärzte können geprüfte Gesundheits-Apps – abgekürzt DiGA genannt – verschreiben. Das regelt seit Ende 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG). Solche Apps können dabei helfen, Krankheiten zu erkennen und Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen digital zu unterstützen; ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung in der Arztpraxis. Es gibt beispielsweise Apps für die Hautkrebs-Vorsorge, zur Analyse von Migräne-Anfällen oder zur Behandlung von Rückenschmerzen. Diese Anwendungen dienen als Ergänzung zum Arztbesuch. Das Verzeichnis der geprüften Apps finden Sie hier.
Achtung Datenschutz: Die Verbraucherzentrale kritisiert
Laut Verbraucherzentrale sind viele der Apps bezüglich des Datenschutzes kritisch zu bewerten. Es werden sensible Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer wissen laut Verbraucherzentrale nicht, wem sie sensible Daten anvertrauen. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung zu lesen und zu prüfen, welche Daten die App abruft und an Dritte weiterleitet. Für geprüfte medizinische Apps im DIGA-Verzeichnis gelten aber auch gewisse Regeln:
- Sie müssen frei von Werbung sein.
- Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für Werbung verwenden.
- Medizinische Inhalte und Gesundheitsinformationen müssen dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen.
Fazit: Digitalisierung in der Arztpraxis – eine positive Entwicklung?
„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“ – obwohl durch die verpflichtende Einführung von
E-Rezept und Elektronischer Patientenakte im Jahr 2024 nun Zug in die Sache kommt, passt dieses Sprichwort noch immer. Bei allen Vorteilen, die die Digitalisierung der Arztpraxis mit sich bringt, sehen viele Menschen die Entwicklung noch skeptisch. Dafür braucht es Verständnis: Eine Umstellung hin zur digitalen Welt ist vor allem für ältere Menschen eine große Herausforderung. Es ist nötig, sie umfassend zu informieren und mit all der Technik nicht allein zu lassen. Nur wer sich kompetent in der Online-Welt auskennt, wird die Vorteile zu schätzen lernen und dann auch für sich zu nutzen wissen.
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