Zu geringe Breitbandgeschwindigkeit: Jetzt gibt es Geld zurück

Viele Nutzer*innen kennen es: Die im Vertrag vereinbarte Breitbandgeschwindigkeit kommt nicht an. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz kann nun eine Minderung der Monatsbeiträge gefordert werden.

© PHOTOBUAY/shutterstock.com

Eine Untersuchung der vzbzexternal (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) aus dem Jahr 2019/2020 ergab, dass rund die Hälfte aller Verbraucher*innen anbieterübergreifend für ihre Breitbandgeschwindigkeit zu viel bezahlen. Teilweise kamen nur 50 Prozent der vereinbarten Leistung auch tatsächlich an. Seit der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes, das am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, dürfen Verbraucher*innen bei einer zu geringen Bandbreite Geld vom Telekommunikationsanbieter zurückverlangen. Dafür müssen jedoch bestimmte Faktoren erfüllt sein: So lässt sich zu viel gezahltes Geld für die Breitbandgeschwindigkeit nur dann zurückfordern, wenn diese dauerhaft und zu verschiedenen Zeiten bei weniger als der vertraglich zugesicherten Leistung liegt. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei einer solchen Rückforderung vorgehen müssen.

Was ist die Breitbandgeschwindigkeit?

Hinter dem Begriff Breitbandgeschwindigkeit steckt die Geschwindigkeit, mit der man sich durch das Internet bewegt. Dabei unterscheidet man zwischen dem sogenannten Download, also der Geschwindigkeit, mit der Daten aus dem Internet heruntergeladen werden und dem Upload, also der Geschwindigkeit, mit der Daten im Internet hochgeladen werden. Zudem spielt die Latenzzeit eine wichtige Rolle, die in Millisekunden angibt, wie lange ein Datenpaket von der Quelle bis zum Ziel benötigt. Wer regelmäßig große Dateien aus dem Internet herunterlädt, zum Beispiel Spiele, sollte einen Anbieter mit hoher Download-Geschwindigkeit wählen. Laden Sie dagegen viele Dateien im Internet hoch, zum Beispiel Videos auf YouTube, ist eine hohe Upload-Geschwindigkeit empfehlenswert.

Welche Anbieter und Tarife gibt es auf dem Markt?

Die meisten Telekommunikationsdienstleister sind bekannt: Telekom, 1 &1, Vodafone und Telefónica gehören zu den prominenten Namen. Die meisten dieser Anbieter verfügen zudem über ein eigenes Netz. Während in den Großstädten Deutschland oftmals moderne Glasfaser-Leitungen verfügbar sind, kommt es auf dem Land noch immer zu starken Einbußen bei der Breitbandgeschwindigkeit wegen veralteten oder ganz fehlenden Leitungen, Stichwort Breitbandausbau.

Die meisten Tarife, die heute auf dem Markt angeboten werden, bieten eine Download-Breitbandgeschwindigkeit von mindestens 16 Mbit/s, können aber auf bis zu 1000 Mbit/s gesteigert werden. Zum Vergleich: Während der Download einer Datei mit 1 GB Volumen bei einer Breitbandgeschwindigkeit von 16 Mbit/s durchschnittlich 8 Minuten benötigt, verkürzt sich die Downloadzeit bei einer Geschwindigkeit von 1000 Mbit/s auf 8 Sekunden. 

Ganz ähnlich sieht es auch bei dem Upload aus. Die meisten Tarife beginnen mit einer Upload-Rate von 1 Mbit/s, können aber auf bis zu 100 Mbit/s gesteigert werden. Auch hier macht der Vergleich deutlich, wie gravierend die Auswirkungen eines besseren Uploads sind: Während der Upload von 1 GB Datenvolumen bei einem Tarif mit 1 Mbit/s bis zu zwei Stunden benötigt, ist dieser bei einer Upload-Geschwindigkeit von 100 Mbit/s in rund einer Minute erledigt.

Wie können Sie Ihre Breitbandgeschwindigkeit messen?

Es war bisher möglich, einen Internetvertrag mit egal welcher Breitbandgeschwindigkeit abzuschließen, auch wenn die tatsächliche individuelle Infrastruktur vor Ort das gar nicht hergab. Das liegt vor allem daran, dass viele Anbieter auf feste Tarifpakete setzen – zum Beispiel Tarif „S“ mit bis zu 16 Mbit/s, Tarif „M“ mit bis zu 50 Mbit/s etc., unabhängig davon, ob die gewählte Bandbreite in der Region überhaupt verfügbar ist. Obgleich in solchen Fällen inzwischen eine Minderung des Monatsbeitrags möglich ist, muss zuvor immer eine Überprüfung der Breitbandgeschwindigkeit stattfinden, die zweifelsfrei eine Minderleistung beweist. 
Im Internet bieten zahlreiche Anbieter eine solche Messung an. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur wurde eigens für die Überprüfung der Breitbandgeschwindigkeit eine Desktop-Appexternal zum Download bereitgestellt, mit der ein präzises Messergebnis möglich ist. Wer nur einen ersten Eindruck von der Geschwindigkeit des eigenen Internets haben möchte, kann auch die Browser-Variante der Bundesnetzagenturexternal nutzen. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, sollte die Messung an mehreren Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten erfolgen. Achten Sie darauf, dass während der Messung keine Programme oder Anwendungen das Ergebnis beeinflussen.

Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz?

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und der zugehörigen Allgemeinverfügungexternal, die zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, haben Verbraucher*innen das Recht, die Monatsbeiträge des Internetvertrags zu mindern, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung massiv unterschritten wird. Das Gesetz greift jedoch nur, wenn die tatsächliche Breitbandgeschwindigkeit dauerhaft an mehreren Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten bei weniger als der vereinbarten Geschwindigkeit liegt. 

Zusätzlich haben Verbraucher*innen mit der Gesetzesänderung das Recht auf die unverzügliche und unentgeltliche Behebung von Internetproblemen. Fällt die Breitbandversorgung länger als einen Tag vollständig aus, so muss der Anbieter über den Ausfall informieren. Nach mehr als drei Tagen ohne Internetverbindung steht Verbraucher*innen eine Entschädigung zu. Ab dem fünften Tag des Internetausfalls steigt die Entschädigung in der Höhe kontinuierlich an.

Wie können Sie Geld vom Internetanbieter zurückfordern?

Um die monatlichen Beiträge für die Breitbandgeschwindigkeit zu senken oder frühzeitig den Vertrag beenden zu können, ist ein einwandfreier Nachweis der zu niedrigen Geschwindigkeit nötig. Mithilfe einer Online-Messung der Breitbandgeschwindigkeit, durchgeführt an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten, kann ein solcher Nachweis erbracht werden. Dabei sollten mögliche Fehlerquellen jedoch schon im Vorfeld ausgeschlossen werden:

  • Kann der Computer schnellere Breitbandgeschwindigkeiten über den Adapter verarbeiten? Gerade bei älteren Modellen ist dies gelegentlich nicht der Fall. So kann es sein, dass zwar der Anbieter die notwendige Breitbandgeschwindigkeit zur Verfügung stellt, diese jedoch nicht auf Ihrem Endgerät ankommt.
  • Ist die Hardware defekt? Ein beschädigtes Internetkabel, ein defekter Router oder andere Faktoren sollten ausgeschlossen werden, wenn es um eine zu langsame Breitbandgeschwindigkeit geht. Eine Minderung des monatlichen Beitrags ist nur dann möglich, wenn der Fehler eindeutig beim Anbieter liegt. 
  • Vermindern laufende Programme die Breitband-Geschwindigkeit? Vor einem Test sollten alle Downloads und Uploads gestoppt werden, um ein eindeutiges Ergebnis zu erhalten. Auch im Hintergrund laufende Programme können sich negativ auf die Breitbandgeschwindigkeit auswirken, sodass Sie diese im Vorfeld schließen sollten.

Wenn keine defekten Geräte oder Programme als Verursacher für eine zu geringe Breitbandgeschwindigkeit in Frage kommen, können die Messprotokolle ausgedruckt und mit einer schriftlichen Aufforderung zur Minderung des Zahlungsbetrages an den Anbieter gesendet werden. Auch eine Kündigung lässt sich auf diese Weise fordern. Kommt er dieser Forderung nach, ist eine frühzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich.

Fazit: Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucher*innen!

Die verfügbare Breitbandgeschwindigkeit hat große Auswirkungen auf die Internet-Nutzung des gesamten Haushalts. Verschiedene Anbieter und Tarife machen nicht nur das Angebot undurchsichtig, sondern konnten bisher auch mit Breitbandgeschwindigkeiten werben, die in vielen Teilen Deutschlands nicht erreicht werden. Das neue Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucher*innen und macht in solchen Fällen eine Minderung des Zahlungsbetrags und Entschädigungszahlungen möglich.

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Helga Zimmermann
11.05.2022

50000 Internetleitung kommt nur selten in dieser Geschwindigkeit an. Oft seeeeehr viel langsamer. Streaming von Videos diverser Nachrichtenportale oft sehr ruckelig und regelmäßige Abbrüche bei der Festnetztelefonie. Der Anbieter ist Inexio und er behauptet, das läge am letzten Zuleitungsstück (ca 100 m Kupferkabel zum Haus) der Telekom.

Eike R.
04.05.2022

2022_05_04 - 13:19
Ihr Beitrag über mangelnde Breitbandgeschwindigkeit
ist einer von zig BlaBlaBla Beiträge.
Es fehlt das Wichtigste !!! Nämlich wie wird eine
Minderung denn berechnet und wer bestimmt die
Höhe einer Reduzierung ??? Bei mir im Durchschnitt
nur um die 50 % von 100 Mbit/s Download. Wo gibts
es denn dazu Beispiele.
Habt ihr dazu Tipps ??? ( eine Liste im Netz mit Beispiele )
Danke schon mal für sinnvolle Antworten :-)

Sabine vom Trusted Shops Team
04.05.2022

Hallo Frau Eike, vielen Dank für den Hinweis. Wir geben das Feedback gerne an unsere Redaktion weiter. Grüße, Sabine vom Trusted Shops Team

Bernd
29.08.2022

Dafür, dass Sie diese Information bereits vor knapp vier Monaten weitergegeben haben, hat sich hier aber nicht viel verändert :D

Vielleicht kriegen wir ja nochmal ein Update bezüglich der Berechnung.

Simon vom Trusted Shops Team
30.08.2022

Hallo zusammen, danke nochmals für Ihr wertvolles Feedback. Bitte beachten Sie, dass wir unsere eigenen Redaktionszyklen haben und daher etwaige Änderungswünsche erst dann aufnehmen können, wenn es unsere Planung hergibt. Weiterhin finden Sie bei Telekommunikationsanbietern Hilfestellung zur Berechnung. Beste Grüße, Simon vom Trusted Shops Team

Melanie Marquardt
14.03.2022

Habe keine Ahnung wie wo und was bitte um Informationen

Julian vom Trusted Shops Team
16.03.2022

Hallo Frau Marquardt,
was ist Ihnen denn konkret unklar geblieben? Der Artikel sollte Ihnen einen guten Überblick geben.
Viele Grüße, Julian vom Trusted Shops Team

H. Klüver
24.01.2022

Alles perfekt, Telekom. 100 Down 40 Mbit/s werden zuverlässig erreicht

Christian Wolf
29.12.2021

Was soll dieser Bericht von Trusted Shops? Ist der Einkauf etwa mittels Trusted Shops abgesichert?

Außerdem bei meinem Anbieter Freenet Funk wird nicht mal eine Mindestgeschwindigkeit im Produktinformationsblatt Unlimited genannt. Es steht dort bis zu 225Mbit/s und ich habe teilweise manchmal nur 1 Mbit/s.

Wem soll ich den Nachweis zeigen? Ihnen? Oder einer Behörde die kein Interesse hat sich um irgendwas zu kümmern?

Julian vom Trusted Shops Team
30.12.2021

Hallo Herr Wolf,
wir möchten Verbraucher*innen über das neue Telekommunikationsgesetz aufklären und Tipps geben, wie man gegen eine zu geringe Breitbandgeschwindigkeit vorgehen kann. Bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit sollte man, wie im Artikel beschrieben, ein einwandfreies Messprotokoll an den jeweiligen Anbieter senden und beispielsweise eine Minderung des Zahlungsbetrages fordern.
Vertrauensvolle Grüße aus Köln, Julian vom Trusted Shops Team

Beate Gundel
28.12.2021

Nein leider nicht. Ich bin bei der Telekom und bezahle über 80 Euro und mein Internet bricht auch immer ab

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