Auf der Suche nach einer neuen Kaffeemaschine oder einem Fernseher vergleichen Sie die Angebote der Online-Shops. Einige Geräte nehmen Sie in die engere Auswahl oder legen Sie direkt in den Warenkorb. Dennoch beenden Sie die Suche an diesem Punkt und schließen das Browserfenster. Die Überraschung folgt am nächsten Tag. Sie starten einen zweiten Anlauf und surfen den gleichen Shop an. Prompt werden Ihnen die am Vortag begutachteten Modelle angezeigt. Doch damit nicht genug. Denn auch auf anderen Webseiten taucht Werbung zu den Produkten auf, für die Sie sich interessiert haben. Verantwortlich für diese „Observierung” Ihres Suchverhaltens sind sogenannte Cookies.
Was sind Werbe- und Warenkorb-Cookies und wozu sind sie in der Lage?
Anders, als Sie vermuten, handelt es sich bei Cookies nicht um leckeres Gebäck. Ein digitaler Cookie ist vielmehr eine kleine Textdatei, die während des Surfens auf Ihrem PC, Smartphone oder Tablet gespeichert wird. Diese Textdatei enthält unter anderem Details über Ihr Suchverhalten, den Inhalt Ihres Warenkorbs und Produkte, die Sie während Ihrer Recherche anklicken.
Kurzum: Die Webseite legt einen Notizzettel mit relevanten Informationen über Sie an. Besuchen Sie den Online-Shop vom Vortag erneut, wird die Datei aufgerufen und die auf der Webseite angezeigten Inhalte werden von den Informationen des Cookies gespeist. Das kann die im Warenkorb abgelegte Kaffeemaschine sein oder ein Fernseher, über den Sie sich informiert haben.
Grundsätzlich wird dabei zwischen den folgenden Cookie-Arten unterschieden:
- Notwendige Cookies: Warenkorb-Cookies speichern bereits abgelegte aber noch nicht bestellte Produkte, damit Sie nicht nach jeder Browsersitzung gelöscht werden. Je nach Servereinstellung verfallen diese Warenkorb-Cookies nach einer vordefinierten Zeit, die von 30 Minuten bis zu mehreren Tagen reicht. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Cookie automatisch gelöscht.
- Performance oder leistungsbezogene Cookies: Der Inhalt dieser Cookies gibt Aufschluss über das Nutzerverhalten auf einer Webseite. Gleichzeitig speichern sie etwaige Fehlermeldungen, die während des Surfens auftreten, messen die Ladezeiten oder zeichnen das Verhalten Ihres Browsers auf.
- Funktionscookies: Diese Cookie-Art ist nicht zwingend notwendig, erhöht aber die Nutzbarkeit einer Seite und erhöht den Komfort beim Surfen. Unter anderem ersparen sie Ihnen das erneute Eintippen Ihrer Adresse in ein Bestellformular oder Sie bekommen eine ausländische Webseite direkt in Ihrer Landessprache angezeigt.
- Werbe- oder Targeting-Cookies: Ohne Zweifel diejenigen Cookies, die den meisten Nutzer*innen Bedenken bereiten. Ihre Aufgabe besteht darin, Ihnen zu ihrem Suchverhalten passende Werbung anzuzeigen. Das geht so weit, dass Sie auch nach dem Besuch eines Shops, Produktwerbung auf anderen Webseiten angezeigt bekommen.
Ist das Setzen von Cookies erlaubt?
Mittlerweile werden auf fast jeder Webseite Cookies verarbeitet. Allerdings dürfen Webseitendienste Ihr Surfverhalten nicht mehr ungefragt dokumentieren und gesammelte Informationen verwenden. Mit Blick auf den Datenschutz und insbesondere das am 01.12.2021 inkraftgetretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), reicht es nicht mehr aus, dass Webseitenbetreiber*innen lediglich auf die Verwendung von Cookies hinweisen. Bereits am 01.10.2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass vor angekreuzte Checkboxen nicht für eine wirksame Einwilligung ausreichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daraufhin in seinem Urteil vom 28.05.2020 festgestellt, dass die damals in Deutschland geltenden Regelungen aus dem Telemediengesetz (TMG), welche die ePrivacy-Richtlinie umsetzen sollten, richtlinienkonform auszulegen seien und daher für das Setzen von nicht erforderlichen Cookies eine aktive Einwilligung nötig ist. Die Folge: Nutzer*innen müssen die Nutzung von Cookies per sogenanntem „Opt-In“ aktiv erlauben oder aber ablehnen können. Seitdem werden Sie nicht nur per Fenster auf die Verwendung von Cookies hingewiesen, sondern haben mehrere Wahlmöglichkeiten.
Haben Sie nichts gegen die Datenerhebung einzuwenden, bestätigen Sie auch weiterhin einfach per Klick. Falls nicht, verweigern Sie Ihr Einverständnis komplett oder wählen in einem Formular die Cookies aus, denen Sie eine Erlaubnis erteilen möchten.
Die einzige Ausnahme bilden technisch notwendige Cookies. Diese können weiterhin ohne Einwilligung gesetzt werden.
Kritik an Cookies
Seit es Cookies gibt, geben Datenschützer*innen zu bedenken, dass Nutzer*innen zu gläsernen Konsumenten degradiert werden. Denn schließlich kann jeder Besuch einer Webseite bis ins Detail untersucht und analysiert werden. Unternehmen bringen so Details über Ihre Interessen und Vorlieben in Erfahrung: Wertvolle Daten, die den Firmen bares Geld einbringen und ein wesentlicher Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg von Google und Facebook sind.
Welche Nachteile können Warenkorb-Cookies haben?
Kritiker von Cookies geben zu bedenken, dass Nutzer sich durch das dokumentierte Surfen mehr und mehr zu gläsernen Menschen entwickeln, denn jeder Besuch einer Webseite wird verfolgt und untersucht. Unternehmen können so viel über uns und unsere Interessen und Vorlieben erfahren. Über bestimmte Programme, unter anderem von Google oder Facebook, werden mithilfe von Cookies Analysen zum digitalen Kauf- und Surfverhalten erstellt. Darüber kann zum Beispiel der Weg skizziert werden, über den Du zum Kauf des Produkts gelandet bist und ob es eine konkrete Werbeanzeige war, die Dein Interesse geweckt hat.
Zudem: Auch wenn die Technik und Algorithmen hinter der Verwendung von Cookies sich stets weiterentwickeln, funktionieren diese auch noch nicht zu 100 Prozent sauber. So kann auf Basis eines einmaligen Kaufes oder aber durch einen Besuch im Ausland ein falscher Eindruck zu den persönlichen Präferenzen entstehen, der nicht zu Ihrem gewöhnlichen Nutzerverhalten passt. Ihr Urlaub in Spanien sorgt in diesem Fall zum Beispiel dafür, dass Sie — zumindest für eine gewisse Zeit — Webseiten und Werbung auf Spanisch angezeigt bekommen.
Wie sollte ich mit Cookies umgehen?
Natürlich steht es Ihnen frei, wie viele Informationen Sie im Internet über sich preisgeben. Zudem haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, gespeicherte Cookies zu verwalten oder löschen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie so auch auf Komfortfunktionen wie das automatische Anmelden an Ihrem Shop-Account verzichten.
So entfernen Sie Cookies in Ihrem Browser per Tastenkombination:
Strg/Cmd + Shift + Entf (Chrome/Firefox)
Diese Tastenkombination funktioniert bei allen gängigen Browsern. Drücken Sie hierzu gleichzeitig die Strg/Cmd + Shift + Entf. Jetzt öffnet sich ein Fenster, in dem Sie per Klick auch auswählen können, über welchen Zeitraum hinweg gespeicherte Cookies gelöscht werden sollen.
Sie können darüber hinaus auch nur Cookies einzelner Seiten löschen. Für ein Aufrufen von Webseiten ganz ohne Cookies empfiehlt sich der Inkognito Modus des jeweiligen Browsers. Ein solches Fenster öffnen Sie über die folgende Tastenkombinationen:
Strg/Cmd + Shift + N (Chrome/Safari)
Strg/Cmd + Shift + P (Firefox)
Cookies sind nicht immer lästig, müssen aber nicht mehr automatisch hingenommen werden. Die DSGVO schützt Ihre Privatsphäre und entzieht Webseiten den Freifahrtschein, Werbe-, Performance- oder Warenkorb-Cookies zu setzen. Gut so! Denn so entscheiden Verbraucher*innen selbst darüber, ob und wie die Informationen zum eigenen Surfverhalten für personalisierte Werbung eingesetzt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich eingeblendete Cookie-Banner genau anschauen. Denn viele Webseitenbetreiber tricksen, indem Sie den Button für ihr „Ja-Wort“ grün einfärben und quasi als einzige Auswahlmöglichkeit optisch hervorheben.
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