Es klingelt an der Tür und der Paketbote hält Ihnen ein Paket entgegen – doch Sie hatten eigentlich gar nichts bestellt? Viele Betroffene sind in diesem Moment zu Recht erst mal verunsichert. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wenn Sie nicht bestellte Ware bekommen …
Muss nicht bestellte Ware bezahlt werden?
Grundsätzlich müssen Sie gelieferte Waren nur bezahlen, wenn Sie diese auch bestellt und einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Die Beweise dazu muss der Online-Händler erbringen. Der alleinige Zugang einer Ware hat für Sie in den meisten Fällen noch keine rechtlichen Konsequenzen. Erst wenn Sie das Angebot des Versenders ausdrücklich annehmen, wird ein Kaufvertrag geschlossen. Eine Zahlung des Kaufpreises oder ein Antwortschreiben, das sie verfassen, gilt beispielsweise als Annahme des Angebots. Etwaige Zahlungsaufforderungen können Sie ansonsten getrost ignorieren.
Um keine Fehler zu machen, ist es ratsam, auf die Sendung nicht zu reagieren. Eine unglücklich formulierte E-Mail könnte sonst womöglich vor Gericht als Einwilligung in den Kaufvertrag interpretiert werden. Wenn die Sendung an Sie adressiert war, dürfen Sie die Ware behalten, oder – bei Nichtgefallen – auch entsorgen.
Welche Ausnahmen müssen beachtet werden?
Rund 5 Millionen Pakete werden täglich deutschlandweit versendet. Da kann es mitunter vorkommen, dass ein Paket vom Händler falsch adressiert wurde. Überprüfen Sie darum am besten bereits an der Haustüre die angegebene Anschrift auf dem Paket. Ist dieses für den Nachbarn oder eine andere Person bestimmt, so dürfen Sie es nicht behalten. Wurde das Paket also offensichtlich irrtümlich an Sie gesendet, so kann der Händler die Herausgabe der Ware verlangen.
Hin und wieder kommt es zudem vor, dass Händler Produkte doppelt ausliefern. Auch hier ist es ersichtlich, dass die zweite Warenlieferung irrtümlich erfolgte. Der Händler hat auch in diesem Fall das Recht, die Ware zurückzufordern. Zur Post gehen müssen Sie deswegen trotzdem nicht. Für den Rücktransport ist der Händler selbst verantwortlich; er muss die Ware auf eigene Kosten bei Ihnen abholen und den Rücktransport organisieren. Wenn Sie das Paket jedoch selbst zur Post bringen möchten, so haben Sie in jedem Fall Anspruch auf die Rückerstattung der Portokosten.
Was, wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben?
Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin hat ein Paket für Sie angenommen und es bezahlt, weil er oder sie dachte, dass Sie es bestellt hätten? Auch in diesem Fall ist das Recht auf Ihrer Seite. Wenn das Paket an Sie adressiert war, Sie die Ware aber nicht bestellt hatten, dann können Sie nicht zuletzt von Ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und Ihr Geld vom Händler zurückfordern. Die Ware muss dann jedoch an den Händler zurückgegeben werden. Der Widerruf gilt jedoch nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen – Verträgen also, die Sie beispielsweise über das Internet oder per Post abgeschlossen haben.
Wie kommen unseriöse Online-Händler an Ihre Daten?
Betroffene, die nicht bestellte Ware bekommen haben, stellen sich oft die Frage, wie Online- Händler an ihre Kontaktdaten gelangt sind. So mancher Betroffene befürchtet sogar, dass Online-Accounts gehackt und Adressdaten gestohlen wurden. In Einzelfällen kann das auch der Fall sein. Häufig jedoch stammen die Daten aus dem Netz, beispielsweise von öffentlichen Online–Plattformen oder Social-Media-Netzwerken.
Machen Sie es dubiosen Online-Händlern so schwer wie möglich und geben Sie im Netz nur so viel über sich preis, wie unbedingt notwendig. Achten Sie auch beim Online-Kauf darauf, wem Sie Ihre Daten geben. Seriöse Onlineshops erkennen Sie an den anerkannten Prüfsiegeln, wie dem Gütesiegel von Trusted Shops. Hier werden eine sichere Datenübertragung per SSL und die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben, wie der DSGVO, überprüft, damit Sie sicher shoppen können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über die Vorgänge im Netz auf dem Laufenden zu halten.
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