DSGVO? Das sollten Sie über die Datenschutzgrundverordnung wissen

Beschäftigt man sich mit der Datenschutzgrundverordnung hat man häufig nicht das Gefühl, dass man wirklich verstanden hat, was es mit dieser Datenschutzgrundverordnung auf sich hat. Wir wollen das Thema ein für alle Mal verständlich machen.

© Juliane Franke/shutterstock.com

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)external trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Stiftung Datenschutz und Trusted Shops haben sich gemeinsam den gängigsten Vorurteilen zum Thema Datenerfassung und -verarbeitung angenommen und klären auf: Welche Bestimmungen gelten durch die DSGVO?

Was ist die DSGVO?

DSGVO ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Was bedeutet die DSGVO für mich in der Praxis?

Um die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung zu verstehen, ist es am leichtesten, konkrete Praxisbeispiele zu nennen. Zusammen mit der Stiftung Datenschutz räumen wir mit den größten Vorurteilen auf und verraten Ihnen, ob Ihre Daten wirklich geschützt sind. Stimmt’s oder stimmt’s nicht?

„Meine Daten werden meist anonym verarbeitet“.

Das stimmt oft nicht. Auf Basis deines Surfverhaltens können Unternehmen unabhängig von Pseudonymisierung oder Anonymisierung oft präzise Nutzerinformationen ermitteln.

„Meine Daten werden immer in Deutschland verbreitet“.

Auch das stimmt nicht. Ihre Daten dürfen unter Umständen europaweit übermittelt werden. Nur die Verbreitung in Staaten außerhalb der EU erfordert spezielle Voraussetzungen.

„Ich muss immer eine klare Zustimmung für die Erfassung meiner Daten geben“

Das stimmt nicht. Unternehmen können Ihre Daten auch auf Basis einer Interessenabwägung verarbeiten.

„Ich darf jederzeit darum bitten, die über mich gespeicherten Informationen einzusehen“.

Das ist richtig. Und Sie dürfen Unternehmen auch darum bitten, Ihre Daten zu korrigieren oder zu löschen. Ihr Widerruf zur Datenverarbeitung hat allerdings nur Auswirkung auf die Zukunft. Vergangene Datenverarbeitungen werden davon nicht berührt.

„Wenn ich minderjährig bin, gelten andere Regeln!“

Genau! Minderjährige sind stärker durch die DSGVO geschützt. Ab dem 16. Lebensjahr kann man der Verarbeitung von Daten einwilligen. Grundsätzlich gilt: Webseiten, die sich gezielt an Minderjährige richten, müssen sich im Onlinemarketing restriktiver verhalten und dürfen keine Daten von Minderjährigen speichern.

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Eva Piller
23.12.2023

Ich habe aus Versehen mein Hermes Parfüm dreimal bestellt mit 100 ml je ich möchte die andern zwei bitte zurücksenden. Ich bin gute Kundin bei euch. Habe auf meinem Mann jetzt wieder was bestellt. Ich bitte um zwei Rücksendungsformulare. Danke schön für alles schöne Weihnachten Eva Weber Piller

Michelle vom Trusted Shops Team
02.01.2024

Hallo Frau Piller,

bitte beachten Sie, dass wir nicht der Online-Shop sind, bei dem Sie Ihr Parfum bestellt haben. Über Trusted Shops können Sie Bewertungen zu Online-Shops abgeben und Ihre Einkäufe mit dem Käuferschutz absichern.
Deshalb können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Katja Mehrmann
24.01.2023

sed 2Tagen versuche ich einen Rueckschein der Firma zu bekommen aber ohne Ergebnis ich habe nur eine Frist von 2Wochen und der Beleg der dem Paket bei gelegt war ist nicht zu erkrnnen wo ich mich dran wenden kann heute morgen hattre ich einen Markus Toure am Telefon ich möchte sie bitten mir zu helfen es geht um die Beträge &21,98&25.98&69,96&39,00&84,75 ich möchte alles zurück schicken und stornieren und mein Geld zurück ich bedanke mich im Voraus K.Mehrmann

Michelle vom Trusted Shops Team
24.01.2023

Hallo Frau Mehrmann,

ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie richtig verstehe.
Falls es sich um eine Retoure Ihrer bestellten Artikel handelt, wenden Sie sich am besten an den Service des Online-Shops, bei dem Sie die Artikel bestellt haben.
Wenn es darum geht, dass Sie Probleme mit einem von Trusted Shops zertifizierten Online-Shop haben, senden Sie bitte ein E-Mail an service@trustedshops.com mit Ihrem Anliegen.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Kolompár Norbert
02.09.2020

Gut

Sieglinde Ohr
02.09.2020

Möchte als Alleinerbin Auskünfte über meine verstorbene Mutter erhalten. Ist dies erlaubt?

Julian Medert
19.05.2021

Hallo,
beachten Sie bitte, dass wir Ihnen hier keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.
Viele Grüße, Julian vom Trusted Shops Team

Nik
02.09.2020

Das alles ließt sich gut! Aber in der Praxis sieht die Welt anders aus! Egal was man im Netz anklickt muss zuerst die Einverständnis gegeben werden das man die Seite überhaupt ansehen kann! Später wird man auch von anderen Firmen mit sonstigen Werbemist überhäuft da fragt man sich wo die das wohl herhaben? Bei uns in Österreich muss man alles ausfüllen wenn man nur in ein Lokal geht! Hier muß man mehr Daten von sich Preisgeben als ein Flüchtling der herkommt! Angeblich werden die Daten nach dem verlassen des Lokals vernichtet!.. Ein paar Wochen später bekommt man Werbemittel! Woher die wohl stammen??? Soviel zum lächerlichen Datenschutz!

Rolf Graf
11.03.2018

Danke! Kurz und klar das grobe. Wie weit das geht habe ich in einer Schulung machen müssen wegen der neuen Verordnung als Kirchlicher Mitarbeiter.

Unsre Referentin hatte uns aber schon mal Eingestimmt man kann eigentlich nur Fehler machen. Die DSVGO bekommt nach und nach nach Grundsatzurteilen der Gerichte den Feinschliff .

Den Grob gesagt ist viele Klar und doch nicht klar! Das große Geschäft von Rechtsanwaltskanzlei die genau darauf immer schon Geld machten werden ab Mai/Juni ihr große Zeit haben. Leider so unsere Referentin. Man sollte sich aber nicht Einschüttern lassen das wird so ersteinmal Kommen. Harte Worte einer Bekannten Referentin auf dem Gebiet.

Aber überhaupt sich nicht mit der neuen DSVGO zu beschäftigen ob Privat oder Unternehmer wäre ein großere Fehler und Schützt dann nicht vor Strafen.

fhr
02.09.2020

Korrekte Orthographie und Grammatik wären hilfreich, Gedanken zu vermitteln. Leider gilt hier "Es genügt nicht, keine Ideen zu haben; man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken"

Andreas
11.03.2018

Wo sind im Artikel die Praxisbeispiele?
Hier eines mit der Frage hinzu: Persönliche Daten als Voraussetzung für die Lohnabrechnung. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: Sagt das Gesetz irgendetwas aus, wie lange die Daten noch gespeichert werden dürfen und was nach Ablauf der Frist mit dem Speichermedium geschehen soll?

G.Wollandt
12.03.2018

Das betrifft alle Bereiche des Lebens ! Und da wir grundsätzlich alle irgendwo Kunden und (meist) auch Arbeitnehmer sind, sind wie bei Banken alle Daten immer irgendwo vorhanden.
Schon aus Sicht der Steuerverwaltung müssen alle Daten in allen Betrieben mindestens 10 Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres jederzeit lesbar und prüfbar zur Verfügung stehen. Und wird bei einer Betriebsprüfung etwas beanstandet, verlängert sich die Zeit um diesen Vorgang ! Das hat noch nichts mit der internen Verarbeitung der Daten wegen der Auftragsabwicklung zu tun, wobei eben nicht jeder Mitarbeiter auf alle Daten Zugriff hat. Und falls der Betrieb diese DV an einen externen Dienstleister auslagert = Beispiel Schreibdienste im Krankenhausbereich = wird klar, dass hier persönlichste Daten in weiten Bereichen unterwegs sind und geschützt werden sollen . Dazu müssen jetzt überall verbindliche Regelungen eingeführt und auch dokumentiert werden. Ein Bereich, der hier noch gar nicht angesprochen wurde, ist die Verjährung. Die kann bis zu 30 Jahre betragen und wenn keine Unterlagen mehr da sind, kann eine Forderung nicht mehr abgewehrt oder bewiesen werden. Also ist es wichtig, dass vor allem korrekte Unterlagen vorhanden sind.
Dann noch die Versicherungen : neu abgeschlossen z.B als AZUBI und fällig mit der Rente ab 67 ? oder die Rentenversicherung selbst, soll ja auch bis zum Tod funktionieren !!! Da darf niemand vorzeitig löschen.

Jose Barbosa
05.11.2018

Meine Frage, welche Gruppe von Menschen haben Angst von Datenschutz?
Durch viel einstimmigung wird, so oder so, alles wie Wasser.
Daten sollen da seine: Vor oder zukünftig Probleme zu erkennen.

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