Inhaltsverzeichnis
- Was ist die DSGVO?
- Was bedeutet die DSGVO für mich in der Praxis?
- „Meine Daten werden meist anonym verarbeitet“.
- „Meine Daten werden immer in Deutschland verbreitet“.
- „Ich muss immer eine klare Zustimmung für die Erfassung meiner Daten geben“
- „Ich darf jederzeit darum bitten, die über mich gespeicherten Informationen einzusehen“.
- „Wenn ich minderjährig bin, gelten andere Regeln!“
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Stiftung Datenschutz und Trusted Shops haben sich gemeinsam den gängigsten Vorurteilen zum Thema Datenerfassung und -verarbeitung angenommen und klären auf: Welche Bestimmungen gelten durch die DSGVO?
Was ist die DSGVO?
DSGVO ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Was bedeutet die DSGVO für mich in der Praxis?
Um die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung zu verstehen, ist es am leichtesten, konkrete Praxisbeispiele zu nennen. Zusammen mit der Stiftung Datenschutz räumen wir mit den größten Vorurteilen auf und verraten Ihnen, ob Ihre Daten wirklich geschützt sind. Stimmt’s oder stimmt’s nicht?
„Meine Daten werden meist anonym verarbeitet“.
Das stimmt oft nicht. Auf Basis deines Surfverhaltens können Unternehmen unabhängig von Pseudonymisierung oder Anonymisierung oft präzise Nutzerinformationen ermitteln.
„Meine Daten werden immer in Deutschland verbreitet“.
Auch das stimmt nicht. Ihre Daten dürfen unter Umständen europaweit übermittelt werden. Nur die Verbreitung in Staaten außerhalb der EU erfordert spezielle Voraussetzungen.
„Ich muss immer eine klare Zustimmung für die Erfassung meiner Daten geben“
Das stimmt nicht. Unternehmen können Ihre Daten auch auf Basis einer Interessenabwägung verarbeiten.
„Ich darf jederzeit darum bitten, die über mich gespeicherten Informationen einzusehen“.
Das ist richtig. Und Sie dürfen Unternehmen auch darum bitten, Ihre Daten zu korrigieren oder zu löschen. Ihr Widerruf zur Datenverarbeitung hat allerdings nur Auswirkung auf die Zukunft. Vergangene Datenverarbeitungen werden davon nicht berührt.
„Wenn ich minderjährig bin, gelten andere Regeln!“
Genau! Minderjährige sind stärker durch die DSGVO geschützt. Ab dem 16. Lebensjahr kann man der Verarbeitung von Daten einwilligen. Grundsätzlich gilt: Webseiten, die sich gezielt an Minderjährige richten, müssen sich im Onlinemarketing restriktiver verhalten und dürfen keine Daten von Minderjährigen speichern.
Ihre Meinung interessiert uns!
Bitte beachten Sie, dass wir Kommentare, die Links oder persönliche Daten beinhalten, nicht freigeben können.