EU-Verbandsklage, Deutschlandticket, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und vieles mehr: 2023 beginnt mit einem ganzen Bündel an Neuerungen für Verbraucher*innen. Die gute Nachricht: Auch in diesem Jahr liegt der Fokus bei Gesetzesänderungen und weiteren Neuerungen darauf, Ihre Rechte zu stärken, Bürokratie abzubauen und Sie finanziell zu entlasten. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023 für Sie zusammen und erläutern, worauf Sie achten müssen.
Mehr Geld im Portemonnaie und gestiegene Pauschalbeträge
Neben der bereits ausgezahlten Energiekostenpauschale dürfen Sie sich 2023 über weitere Vergünstigungen freuen. Konkret kommt die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale allen Verbraucher*innen zugute, die einkommensteuerpflichtig sind und teilweise von zu Hause aus arbeiten. Der Maximalbetrag, den Sie beim Finanzamt geltend machen können, steigt von 600 Euro auf bis zu 1260 Euro für maximal 210 Homeoffice-Tage.
Zu beachten gilt für Sie hierbei: Die Pauschale fällt unter die absetzbaren Werbungskosten in Höhe von 1200 Euro, die Sie z. B. für einen berufsbedingten Umzug, Fortbildungen oder Arbeitsmittel geltend machen können. Damit Sie steuerlich davon profitieren können, müssen Sie – inklusive der Homeoffice-Pauschale – über diesem Betrag liegen.
Auch Besitzer*innen einer Photovoltaik (PV)-Anlage dürfen sich über mehr Geld freuen. Je nach Leistung Ihrer PV-Anlage und Art der Stromeinspeisung steigt die Vergütung für die produzierte Kilowattstunde Solarstrom um bis zu 31 Prozent. Weitere Pluspunkte: Bis zu einer Leistung von 30 kW müssen Sie die Einnahmen nicht mehr versteuern, zudem ist ab sofort auch ein jährlicher Wechsel zwischen Teil- und Volleinspeisung möglich.
Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets steht in den Startlöchern & Smartphone-Reparaturen
Das auf 3 Monate begrenzte 9-Euro-Ticket für den Personennahverkehr war mit 52 Millionen verkauften Exemplaren ein voller Erfolg. Damit auch zukünftig möglichst viele Pendler*innen und Reisende auf Ihr Auto verzichten und auf Bus und Bahn umsteigen, steht der Nachfolger der Sonderfahrkarten-Aktion bereits in den Startlöchern. Das im per monatlich kündbaren Abo erhältliche Deutschlandticket soll bereits im Frühjahr 2023 an den Start gehen und 49 Euro kosten. Eine gute Nachricht, da so nicht nur eine erhebliche Menge an CO2 eingespart, sondern auch der öffentliche Nahverkehr einfacher nutzbar und günstiger wird.
Klimaschonender sollen von nun an auch Mobilgeräte werden. Konkret sieht die hierzu geschaffene Ökodesign-Verordnung vor, dass sich die Hersteller dazu verpflichten, neben Reparaturanleitungen auch Ersatzteile für Smartphones und Tablets mindestens 7 Jahre lang anzubieten. Das sorgt für eine positivere Umweltbilanz und soll zu einer deutlich höheren Reparaturrate führen. Ständige Neukäufe sollen so vermieden werden. Weiterhin tritt ab März 2023 ein Gesetz in Kraft, das eine Update-Versorgung mobiler Endgeräte von mindestens 5 Jahren vorschreibt. Einziger Wermutstropfen der neuen EU-Regelung: Die Hersteller haben ab diesem Zeitpunkt noch 21 Monate Zeit für die Umsetzung.
Vielleicht kommt da noch mehr …
Auch im Gesundheitswesen stehen 2023 umfassende Änderungen bevor. So soll ab Mitte des Jahres endlich das E-Rezept an den Start gehen. Von Ihren Ärzt*innen verschriebene Medikamente und Arzneimittel werden zur Vorlage bei Ihren Apotheken direkt auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegt. Bis zur endgültigen Einführung des E-Rezepts müssen allerdings noch einige sicherheitstechnische sowie datenschutzrechtliche Hürden überwunden werden. Besser, weil für Sie komfortabler, sieht es dagegen zukünftig im Krankheitsfall aus. Seit dem 1. Januar obliegt es der oder dem Arbeitgeber*in, die von Ihren Ärzt*innen an die Krankenkasse übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzurufen, sodass Sie den gelben Schein nicht mehr selbst bei Ihrer Firma einreichen müssen.
Erfreulich ist es zudem, dass Sie als Verbraucher*in im Streitfall von der neuen EU-Verbandsklage profitieren. Für Sie bedeutet es, dass Sie etwaige Schadenersatzansprüche im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nun nicht mehr selbst einklagen müssen. Ab sofort können Sie sich als Sammelkläger*in von einem Verbraucherverband vor Gericht vertreten lassen, um etwa eine Rückzahlung einzuklagen, z. B. aufgrund einer unzulässigen Preiserhöhung Ihres Energieanbieters.
So viel steht fest: Auch 2023 stehen Ihnen Veränderungen ins Haus, die sich positiv bemerkbar machen. So können Sie sich nicht nur mehr Geld vom Finanzamt zurückholen, sondern profitieren auch von einer enormen Zeit- und Kostenersparnis im Krankheitsfall oder wenn Sie Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht geltend machen wollen. Auch in puncto Umwelt- und Klimaschutz gibt es Anlass zur Hoffnung. So lohnt es sich für Besitzer*innen einer PV-Anlage mehr, selbst produzierten Strom einzuspeisen. Die Hersteller mobiler Endgeräte kommen in Zukunft nicht mehr umhin, ihre Produkte länger mit Ersatzteilen und Software-Updates zu versorgen, was Ihnen als Smartphone-Benutzer*in zudem so manchen Neukauf ersparen wird.
Ihre Meinung interessiert uns!
Bitte beachten Sie, dass wir Kommentare, die Links oder persönliche Daten beinhalten, nicht freigeben können.